Copytrack - RD Legal GmbH - Ein windiges Geschäftsmodell?

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über E-Mails von Copytrack oder RD Legal GmbH. Aus heiterem Himmel werden angebliche Verstöße gegen Bildrechte geltend gemacht.  Die Redaktion von FranchiseVergleich recherchiert über das Geschäftsgebaren von Copytrack und RD Legal GmbH. 


Dass Fotografen einen Anspruch auf Schutz ihrer Bildrechte haben, ist unstrittig. Jedoch Menschen mit Abmahnungen zu konfrontieren, die eine Lizenz zur Verwendung der Bilder erworben haben, sind fragwürdige, nach diesseitiger Rechtsauffassung rechtswidrige Geschäftspraktiken, die Copytrack bzw. RD Legal praktiziert. 

Das System von Copytrack erlaubt es jedem, Bilder in ihre App hochzuladen, ohne die Rechte daran zu besitzen, und trotzdem Entschädigungen zu fordern. Das ist illegal, und Copytrack schiebt die Verantwortung einfach auf seinen Kunden ab. Foren sind voll von Berichten von Personen, die ihre Bilder legal gekauft haben und dennoch von Copytrack belästigt wurden. 

Nach unserer Rechtsauffassung untermauert die Konstruktion dieser Berechtigungsanfrage von Copytrack oder RD Legal, die Frage, ob das Geschäftsmodell von Marcus Schmitt legal ist, insbesondere dann, wenn Menschen von Copytrack oder RD Legal belästigt und genötigt werden, die eine Lizenz zur Nutzung der gegenständlichen bereits käuflich erworben haben. Nach unserer Kenntnis besteht bereits ein Problem darin, dass Fotografen ihre Bilder bei mehreren Bildagenturen zum Kauf anbieten. 
Es ist die Aufgabe von Copytrack und deren Kunden, die angebliche Urheberschaft und Rechtekette nachzuweisen.

Auch wir erhielten eine dubiose Berechtigungsanfrage von Copytrack. Wir wurden dazu aufgefordert, aus unserer Sichtweise dazu genötigt, entweder eine Lizenz zu einem Preis von 389,59 € nachträglich zu erwerben oder eine Schadensersatzzahlung von 350,00 € zu leisten. Obwohl wir von einer namhaften Bilderdatenbank eine gültige Lizenz zur Nutzung gekauft hatten. Copytrack sendet diese Mail, vermutlich um ängstliche Menschen abzuzocken, befreit von jeder Prüfung, ob der Empfänger der Berechtigungsanfrage eine Lizenz hat. Diese Verantwortung wird unter Vorsatz auf den Empfänger abgewälzt. Bürger*innen ohne juristische Kentnisse wissen meistens nicht, dass das Schreiben keine verbindliche Abmahnung darstellt. Sie müssen auf die Berechtigungsanfrage von Copytrack nicht reagieren, weil Copytrack mit ihren fragwürdigen Berechtigungsanfragen suggeriert, man müsse reagieren, um keine prozessualen Nachteile zu erleiden, was unter juristischer Würdigung nicht zutrifft. Es handelt sich um keine formale Abmahnung, die eine juristische Grundlage erfordern würde, sondern um eine geschickt formulierte Anfrage, die keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung auslöst. Jedoch soll der Eindruck einer Abmahnung beim Empfänger erweckt werden. 

Die Tatsache, dass wir, die Redaktion der namhaften Wirtschaftsplattform FranchiseVergleich, nur Fotos verwenden, deren Nutzungsberechtigung wir käuflich erworben haben, dennoch von COPYTRACK eine Mail erhalten haben, die nach diesseitiger Rechtsauffassung den Eindruck einer Abmahnung erzeugen soll. Nach unserer Rechtsauffassung untermauert die Konstruktion dieser Berechtigungsanfrage von Copytrack, die Frage, ob das Geschäftsmodell von Marcus Schmitt legal ist.

Unsere Meinung ist, es sollte von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft werden, ob ein Vergehen gemäß § 263 StGB, Absatz 2 vorliegt:  

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dem Gesetzestext folgend ist bereits der Versuch strafbar. 

Es wird im Netz folgende Empfehlung gegeben, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben: Erstatten Sie Anzeige (online, mit wenigen Klicks), um den Missständen von Copytrack ein Ende zu setzen! Quelle: https://www.intotheminds.com/blog/de/copytrack/

Anwaltlich wurde festgestellt, dass die unerlaubten Rechtsdienstleistungen durch die Copytrack GmbH, ein Fall für die Rechtsanwaltskammer sind.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.12.2017 (Az.: 29 C 2536/17) eine Klage der Copytrack abgewiesen, mit der Copytrack Schadensersatzansprüche wegen einer unberechtigten Fotonutzung durchsetzen wollte. Damit ist Copytrack ein weiteres Mal gegen SOS Abmahnung gescheitert. 


Nachdem auch die Redaktion von FranchiseVergleich und der international für seine Leistungen ausgezeichnete Franchisegeber TTPCG DATING SERVICES ®  solch nebulöse Abmahnungen erhalten haben und wir erfahren haben, dass auch andere Besucher unserer Seite windige E-Mails von Copytrack oder RD Legal GmbH bekommen haben, recherchieren wir über die Machenschaften von Copytrack und RD Legal GmbH. Seit Juni 2025 hat Copytrack einen neuen Namen und hat sich zu RD Legal umfirmiert. Dies ist bereits der dritte Name des Unternehmens, welches zuvor Pixlegal GmbH hieß. Vermutlich hat die Umfirmierung stattgefunden, da das Unternehmen sehr schlechte Bewertungen hatte.


Bei Google erschien beim Unternehmensprofil von COPYTRACK der Hinweis «Dauerhaft geschlossen».
Der Hinweis scheint allerdings falsch zu sein, denn COPYTRACK verschickt weiterhin munter Abmahnungen. Allenfalls versucht COPYTRACK mit der angeblichen Schließung, die vielen negativen Bewertungen bei Google loszuwerden oder mindestens neue Bewertungen zu vermeiden.

Die meisten Bewertungen von COPYTRACK sind klar negativ. In den Bewertungen ist unter anderem von «Abzocker», «aggressiven E-Mails» sowie «Betrug» und «Betrugsmasche» die Rede.

Rechtsanwalt Martin Steiger schreibt: "Ich habe Google gemeldet, dass COPYTRACK nicht «dauerhaft geschlossen» ist. Ich gehe davon aus, dass Google das Unternehmensprofil von COPYTRACK entsprechend aktualisieren wird".


Inzwischen hat Google unter dem Hinweis "Vor 11 Wochen von anderen Nutzern aktualisiert" korrigiert.

Der aktuelle Handelsregisterauszug dokumentiert, dass die Gesellschaft im Januar 2016 unter der Firma PIXLEGAL GmbH eingetragen wurde. Nur wenige Monate später erfolgte im April 2016 die Umfirmierung in COPYTRACK GmbH. Nach Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen wurde schließlich im Mai 2025 ein weiterer Gesellschafterbeschluss gefasst, mit dem die Firma in RD Legal GmbH geändert wurde. Die Eintragung dieser Umfirmierung erfolgte am 12. Juni 2025. Geschäftsführer ist nach wie vor Marcus Schmitt mit Alleinvertretungsbefugnis. Damit wird untermauert, dass es sich inzwischen um die dritte Firmenbezeichnung handelt, wobei der Sitz der Gesellschaft in Berlin, Dresdener Straße 31, 10179 Berlin, unverändert geblieben ist.

Exemplarisch eine Bewertungen zu dem Geschäftsmodell von COPYTRACK

Sehr viele negative Beiträge und Bewertungen beleuchten das Geschäftsmodell von Copytrack (jetzt oft RD Legal GmbH)


Nachfolgend lesen Sie, was Rechtsanwälte über das Geschäftsmodell von Copytrack oder RD Legal GmbH schreiben:





Diese Mail, zum Versuch, mit einem windigen Geschäftsmodell abzocken zu können, hat auch die Redaktion des FranchiseVergleich von COPYTRACK erhalten:

Unsere Antwort an Copytrack war deutlich:

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Sehr geehrtes Team COPYTRACK 

Ihre Berechtigungsanfrage haben wir erhalten, jedoch qualifiziert sich diese nach diesseitiger Rechtseinschätzung lediglich als Versuch einer billigen Abzocker-Methode. Sollten wir eine Abmahnung erhalten, stellen wir gegen die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen COPYTRACK Strafanzeige in Deutschland gemäß § 263 StGB, Absatz 2, da wir uns an einen Interessentenkreis in Deutschland wenden.

Beste Grüße FranchiseVergleich

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Die lächerliche Antwort von COPYTRACK:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben die von Ihnen zur Verfügung ­gestellten Informationen geprüft und sind zum Entschluss gekommen, diesen Fall zu schließen. Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Zu­sammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen

____________________________________________________________________________

Eine Abmahnung von Copytrack (jetzt oft als RD Legal GmbH) erhalten Sie wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung von Bildern. Es wird eine Nachlizenzierung oder Schadensersatz gefordert. Prüfen Sie den Sachverhalt genau und holen Sie professionelle Hilfe von einem spezialisierten Anwalt. In unserem Bericht nennen wir Rechtsanwälte, die Erfahrungen mit dem Geschäftsmodell von Copytrack (jetzt oft als RD Legal GmbH) haben. 

Vertraut mit dem Geschäftsmodell von Copytrack (jetzt oft als RD Legal GmbH) ist Herr Rechtsanwalt Peter Kehl. Zögern Sie nicht, Herrn RA Peter Kehl zu kontaktieren, wenn Sie zu den "Abmahnopfern" von Copytrack/RD Legal gehören. 

Fordern Sie vorab Copytrack (jetzt oft als RD Legal GmbH) auf, Ihnen die Bevollmächtigung des Fotografen des/der gegenständlichen Bilder zu senden. Der Fotograf ist Urheber eines Bildes und besitzt dadurch die alleinigen Rechte an dem Werk, wie Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

Prüfen Sie vorab, ob Copytrack (jetzt oft als RD Legal GmbH) überhaupt vom Fotografen des gegenständlichen Bildes autorisiert worden ist, seine alleinigen Rechte geltend zu machen. 

Copytrack kann selbst keine Klage einreichen, da es sich um keine Anwaltskanzlei handelt, sondern als fragwürdiger Inkassodienstleister agiert. Eine Klage kann jedoch vom ursprünglichen Rechteinhaber eingereicht werden, wenn Sie die Forderung ignorieren. Das Risiko einer Klage hängt von den Umständen ab und ist besonders bei unlizenzierter Nutzung von kommerziellen Bildern höher. Wenn Sie die Lizenz zur Nutzung des von Copytrack, jetzt auch RD Legal, abgemahnten Bildes käuflich erworben haben, lehnen Sie sich ganz entspannt zurück. Wenn Sie nach der zum Zweck des Abzockens versandten Mail eine Abmahnung im juristischen Sinn erhalten, beauftragen Sie zur Abwehr einen sachkundigen Rechtsanwalt. Die Kosten muss dann Copytrack zahlen, da Sie unberechtigt, ja mutwillig abgemahnt worden sind. 

Copytrack bzw. RD Legal Abmahnung, die moderne Wegelagerei im Internet. Es gibt Spam. Es gibt Abzocke. Und dann gibt es Copytrack mit neuem Namen. Falls Sie jemals eine Mail von dieser Firma bekommen haben, dann wissen Sie, worum es geht: angeblicher Urheberrechtsverstoß, Geldforderung, Panikmache. Der Ablauf ist immer der gleiche: Sie sollen ein Bild genutzt haben, für das Sie angeblich keine Lizenz besitzen. Copytrack, die sich als „Vertreter“ eines nicht näher definierten Kunden ausgeben, fordert Sie nun zur Zahlung auf.

Muss ich auf eine Copytrack-Mail reagieren?

Nein. Zumindest nicht, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Bildrechte zur Nutzung nachweisen können, und Sie dann wissen, dass Sie diese dubiosen Machenschaften nicht zu interessieren brauchen.

In den meisten Fällen passiert schlicht gar nichts. Fazit: Eine dubiose Erinnerung, aber keine Bedrohung.

Dieses Geschäftsmodell ist nichts anderes als eine digitale Wegelagerei, oder kurz: Abzockerei. Falls Sie eine Mail von denen bekommen, sehen Sie sie als dubiose Erinnerung, einmal mehr Ihre Bildrechte zu checken. Aber vor allem: Lassen Sie sich nicht abzocken. 

Sie haben Rechte – und Copytrack hat vor allem eine Menge heiße Luft und eine Reputation, die schlechter kaum sein kann.

Nachdem willkürlich angeschriebene Opfer dieses Abzocker-Modells den Nachweis der rechtmäßigen Nutzung des Bildes nachgewiesen haben, was letztendlich eine Schädigung durch verlorene Arbeitszeit der willkürlich abgemahnten Opfer bedeutet, kommt diese lapidare Mail von Copytrack:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben die von Ihnen zur Verfügung ­gestellten Informationen geprüft und sind zum Entschluss gekommen, diesen Fall zu schließen. Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Zu­sammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen

Dieses Vorgehen untermauert den Verdacht , dass die Bildrechtenachfragen von Copytrack meist ein Fake sind beziehungsweise Schreiben, die das nicht seriöse Inkasso­unternehmen einfach so auf Verdacht ohne Mandat versendet, in der Hoffnung, dass einige Empfänger dieser Schreiben – um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu haben und aus Angst vor einem Rechtsstreit – die Forderung (ungeprüft) bezahlen.

Wenn auch Sie eine solche Berechtigungsanfrage erhalten haben, senden Sie uns diese Mail zu und teilen uns Ihre gemachte Erfahrungen mit Copytrack oder RD Legal GmbH mit an

kontakt@franchisevergleich.eu
 im Betreff bitte Erfahrungen mit Copytrack und RD Legal GmbH angeben. 

Wir werden die Ergebnisse unserer Recherche in einem ausführlichen Artikel auf unserer Artikelseite und in einer Pressemitteilung veröffentlichen, die wir auch in einen Presseverteiler zur großflächigen Verbreitung im Internet einliefern werden.

Wissen schützt vor Einschüchterung

Die massenhaft versandten Schreiben sind unter Vorsatz nicht als formelle Abmahnung deklariert, sondern als Berechtigungsanfrage. Für juristische Laien ist dieser Unterschied nicht erkennbar, da die Aufmachung, die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen und kurze Fristsetzung den Eindruck einer echten Abmahnung erwecken sollen.

Rechtlich ist der Unterschied jedoch schwerwiegend. Würde Copytrack eine unberechtigte Abmahnung aussprechen, hätte der zu Unrecht beschuldigte Empfänger einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten zur Verteidigung. Dieses finanzielle Risiko umgeht das Unternehmen durch die Wahl der „Berechtigungsanfrage“. Da diese lediglich eine Aufforderung zur Auskunft darstellt und keine formelle Unterlassungsaufforderung enthält, entfällt dieser Erstattungsanspruch.

Solch fragwürdiges Vorgehen erlaubt es Copytrack, massenhaft und ohne jedwedes Kostenrisiko Forderungen zu versenden, selbst wenn ein Großteil davon unbegründet sein sollte. Das Geschäftsmodell basiert nicht auf Verfolgung von Rechtsverstößen, sondern darauf, dass viele der angeschriebenen Personen aus Angst, Unsicherheit oder Unkenntnis der Rechtslage die geforderte Summe zahlen. Diese Vorgehensweise erscheint uns, dem Team von FranchiseVergleich.eu, höchst unseriös.



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