FranchiseVergleich informiert zu Kosten und Franchisegebühren
In diesem Artikel leuchten wir aus, was unter Franchisegebühren zu verstehen ist und welche verschiedenen Arten es gibt. Einer der Entscheidungskriterien bei der Auswahl des passenden Franchise-Systems sind die Franchisegebühren. Für die Franchisegebühren können Sie als Franchisenehmer*in festgelegte Leistungen des Franchisegebers erwarten. In diesem Artikel beleuchten wir, was eigentlich unter Franchisegebühren zu verstehen ist und welche verschiedenen Arten es gibt. Franchisegebühren sind vertraglich festgelegte finanzielle Verpflichtungen des Franchisenehmers. Franchisegebühren sind Zahlungen an den Franchisegeber als Gegenleistung für die Nutzung von Geschäftsideen, Markenrechten, Dienstleistungen und Unterstützung , die der Franchisegeber bietet. Im Franchising sind solche Gebühren bei sämtlichen Franchisegebern üblich. Wenn Franchise- bzw. Lizenzgebühren nicht anfallen, ist zu prüfen, ob es sich nicht um ein windiges Geschäftsmodell wie Strukturvertrieb dabei handelt. Das Wort Strukturvertrieb lässt nichts Gutes erahnen. Kein Wunder: Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Geschäftsmodell, das – vor allem im Versicherungs- und Finanzanlagebereich – seit langem einen zweifelhaften Ruf genießt.
Kosten sind für Franchisenehmer*innen üblich
Zweifelsfrei ist Franchise eine attraktive und relativ risikoarme Möglichkeit, sein eigener Chef zu werden. Als Franchisenehmer*in übernehmen Sie ein erprobtes Konzept und erhalten umfassende Unterstützung vom Franchisegeber. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Auch müssen Sie den Namen Ihres Unternehmens nicht erst im Markt einführen. Bereist, einen Markennamen zu finden, diesen eintragen und schützen zu lassen, kann bereits viel Geld kosten. Insbesondere, wenn ein Starter den Markennamen seiner Produkte bzw. Dienstleistung auch im Ausland schützen will. Als Franchisenehmer*in hat man solche Probleme und Kosten natürlich nicht. Franchisenehmer*innen genießen viele Vorteile. Allerdings kosten diese Vorteile Geld, wobei Sie mit folgenden Franchisegebühren rechnen müssen. Die Einstiegsgebühr fällt einmalig beim Einstieg in das Franchisesystem an. Es folgen laufende Franchisegebühren, die sind laufend, meist monatlich oder vierteljährlich zu zahlen. Dazu kommen anteilige Werbegebühren, diese laufenden Gebühren verwendet der Franchisegeber zweckgebunden für zentrales Marketing und Werbemaßnahmen. Dazu müssen Sie als Franchisenehmer*in, wie auch bei jeder anderen Existenzgründung, Anfangsinvestitionen tätigen. Je nach Konzept kann es sich dabei zum Beispiel nur um Miete, Kaution, eine Büroeinrichtung, aber um ganze Immobilien oder hochwertige Geschäftsausstattungen handeln.
Investitionskosten
Neben den exemplarisch aufgezählten Kosten fallen beim Franchising wie bei jeder anderen Gründung natürlich auch Investitionskosten und laufende Betriebskosten an. Welche Ausstattung Sie brauchen und die Höhe der dafür anfallenden Kosten, hängt vom Geschäftskonzept ab. Für einen mobilen Verkaufswagen müssen Sie natürlich weniger Geld investieren als für ein Restaurant. Deshalb können wir in unserem Artikel nur einige Beispiele für Investitionen und Betriebskosten nennen. Diese sind Geschäftsausstattung, Büroeinrichtung inklusive Technik, Fahrzeuge, Verbrauchsmaterial, Werkzeug, Maschinen und andere Arbeitsmittel, Löhne und Gehälter für Angestellte, Raumkosten für Geschäfts-, Büroräume.
Eigenkapital brauchen Sie als Franchisegründer*in
Wie auch andere Unternehmer müssen Franchisenehmer*innen einen Bankkredit aufnehmen, um sämtliche Anfangsinvestitionen finanziell stemmen zu können. Den zum Start erforderlichen Bankkredit zu erhalten, ist beim Franchising im Vergleich zu Existenzgründungen mit eigener Geschäftsidee einfacher, da durch das erprobte System und die Betreuung des Franchisegebers das Risiko eines Kreditausfalls geringer ist, insbesondere, wenn Ihr Franchisegeber ein großes Unternehmen ist, dass seit vielen Jahren umsatzstark am Markt tätig ist. Es gibt auch Franchisegeber, die bei der Fremdkapitalbeschaffung behilflich sind. Ein bestimmter Eigenkapitalanteil wird aber in der Regel immer vorausgesetzt. Dazu können nicht nur liquide Mittel, sondern auch Sicherheiten wie Immobilien und Wertgegenstände gehören. Wer die Möglichkeit hat, mit einem Franchise-System zu starten, das die Zahlung einer geringen Franchise bzw. Lizenzgebühr erfordert, benötigt keinen Bankkredit. Denn wer eine geringe Franchisegebühr, sagen wir unter EUR 3.000, nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann, sollte einmal darüber nachdenken, was er in seinem Berufsleben oder seinem Finanzhaushalt bisher falsch gemacht hat und ob ein Franchiseangebot mit geringer Startgebühr nicht die Chance ist, seine desolate finanzielle Situation in der Zukunft als sein eigener Chef deutlich zu verbessern.
Umfangreichste Unterstützung vom Franchisegeber erhalten Franchisenehmer*innen zu Beginn beim Einstieg in das System. Deshalb ist dafür in den meisten Fällen eine einmalige Einstiegsgebühr, auch Eintrittsgebühr genannt, fällig. Je nach Franchisesystem werden damit folgende Leistungen des Franchisegebers abgedeckt. Die Überlassung der Nutzungsrechte am Namen bzw. des Markennamens, Franchise-Handbuch, eine Basisschulung, Start-up-Begleitung, wenn nötig die Standortanalyse, Einbindung in vorhandene IT-Strukturen. Manche Franchisegeber übernehmen die Kosten für erforderliche Ausstattungsgegenstände. Unser Tipp: Wenn Sie zur Tätigkeit als Franchisenehmer*in eine spezielle Software benötigen, behalten Sie die Mietkosten der Software im Auge. Sonst kann es teuer für Sie werden. Wenn diese Ihr Franchisegeber übernimmt, sind Sie als Franchisenehmer*in fein raus.
Folgekosten in der Franchisepartnerschaft
Als Franchisenehmer*in sind Sie auch nach der Gründung nicht auf sich allein gestellt. Sie erhalten kontinuierlich Unterstützung durch Ihren Franchisegeber. Da dieser das System am Laufen halten und natürlich auch daran verdienen möchte, verlangen fast alle Franchisegeber monatliche Franchisegebühren, und zwar für Betreuung, Beratungsleistungen, Schulungen, Marketing, Pflege der Infrastruktur, die sichere Erhaltung von Lieferketten, Weiterentwicklung des Franchise-Systems, Qualitätssicherung, Optimierung, ständige Aktualisierung des Handbuches, Verwaltungsaufgaben. Fast alle Franchisegeber berechnen Ihren Franchisepartnern Werbegebühren. Zusätzlich zu den laufenden Franchisegebühren fallen meist Werbegebühren an, die spezielle Marketingaktivitäten unterstützen. Diese werden oft pauschal berechnet. Diese werden zweckgebunden für zentrale Werbemaßnahmen zum Beispiel für Online- oder Printanzeigen, Google-Ads, Webseiten-SEO verwendet, von denen in der Regel alle Franchisepartner profitieren.
Mit viel oder mit wenig Geld starten
Es gibt einige wenige Franchisesysteme, vom Team des FranchiseVergleich empfohlen, bei denen Sie schon mit sehr geringem Eigenkapital starten können. Durchschnittlich dürfte die erforderliche Summe jedoch zwischen EUR 10.000 und EUR 100.000 liegen. Die Höhe der Franchisegebühren unterscheidet sich auch nach Branche, was sowohl die Höhe der Eintrittsgebühren als auch die laufenden Kosten betrifft. Die Höhe der Franchisegebühren ist individuell und vor allem von den jeweiligen Franchise-Systemen abhängig. Bei den Eintrittsgebühren sind Beträge zwischen EUR 10.000 und EURO 100.000 üblich, während sich die laufenden Gebühren häufig auf zwei bis zehn Prozent des monatlichen Nettoumsatzes des Franchisenehmers belaufen.
Die Franchise-Angebote könnten vielfältiger und unterschiedlicher nicht sein
Beispielsweise nennen wir hier Signarama, eines der führenden Franchise-Unternehmen der Schilder-Branche. an. Um die reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Franchisenehmer*innen die englische Sprache beherrschen. Allerdings kann hier mit wenig Geld nicht gestartet werden. Das erforderliche Eigenkapital beträgt mind. EUR 190.000. Wie wäre es mit einem Steakhause? Im Jahr 2021 ließ MAREDO die Insolvenz gestärkt hinter sich und ist heute ein Tipp für erfolgreiches Franchise in der Gastronomie. Wer mit MAREDO starten möchte, eröffnet als Franchise-Partner*in sein eigenes MAREDO Restaurant. Die Höhe des erforderlichen Eigenkapital beträgt mind. EUR 300.000. Natürlich kann man als Franchisenehmer*in auch mit einem kleinen Budget starten. Exemplarisch nennen wir hier ein familiengeführtes Unternehmen in Hessen und zwar COCKTAILCHEF. Die mobilen COCKTAILCHEF-Anlagen bereiten automatisch leckere Drinks auf Feiern zu. Als Franchisenehmer*in bei COCKTAILCHEF in Ihrer Region servieren Sie leckere Qualitätsdrinks, ganz ohne Personal. Das mind. Eigenkapital beträgt EUR 9.200. Eine Möglichkeit ist der Start mit Ihrer eigenen Internet-Agentur, als Worldsoft-Partner. Aus einer mehr als 20-jährigen Erfahrung entstand ein schlüsselfertiges Unternehmenskonzept. Die Höhe der Franchisegebühr wird mit EUR 290 monatlich im ersten Jahr angegeben, also EUR 3.480 EUR. Die Höhe der Folgekosten in der Franchisepartnerschaft fragen Sie bei Interesse an einer Franchisepartnerschaft bei den genannten Franchise-Unternehmen an. Das Gute kommt meist zum Schuss: Einen Franchisegeber möchten wir in diesem Artikel nennen, dessen Franchisegebühr einmalig gering und einmalig ist. Dazu keine Folgekosten für Franchisenehmer*innen anfallen. TTPCG DATING SERVICES ®, gegründet 1981 im US-Bundessaat Nevada ist der globale Marktführer im Bereich Dating Services. Dieses Unternehmen ist der Pionier im Hinblick auf wissenschaftliche Partnervermittlung und gilt als Erfinder dieser Methode. Die Dienstleistung, die Menschen auf der Suche nach dem wirklich passenden Partner*innen geboten wird, bietet weltweit kein anderes Unternehmen. Diese Einmaligkeit ist einer der Schlüssel zu den Erfolgen der Franchisenehmer von TTPCG DATING SERVICES ® auf mehreren Kontinenten. Die die Höhe der Franchisegebühr in Euroländern beträgt einmalig lediglich EUR 2.900. Monatliche Folgekosten verlangt dieser Franchisegeber von Franchisenehmer*innen nicht. Dieses traditionsreiche Unternehmen wird aus gutem Grund jedes Jahr ständig ausgezeichnet.